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08.08.2012

Lesezeit: etwa 1 Minute

Muschi-Unruhen

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Seit Wochen und Monaten barmen bundesdeutsche Medien, Gutmenschen und Politiker über das Schicksal der Künstlerinnen der  angeblichen Punk-Band „Pussy-Riot“ aus Rußland. Mit ernster Mine wird von allen Moderatorinnen und Moderatoren im Stile eines Frontlageberichtes über den Fortgang des Prozesses gegen die drei Damen berichtet. Sie hätten in einer orthodoxen Kirche doch nur ein „Protestgebet“ gegen den Staatschef Putin zum Besten gegeben. Nichts Besonderes also, sollte es in jedem demokratischen Land doch erlaubt sein, politischen Protest mittels Kunst unter das Volk zu bringen, ohne Bestrafung fürchten zu müssen. Rein hypothetisch stelle man sich folgendes vor: eine deutsche Mädchenband namens „Muschi-Unruhen“ veranstaltet einen nicht angemeldeten Protest-Auftritt zwischen den Stelen des Berliner Holocaust-Denkmals. Sie wollten damit gegen eine angebliche politische Erpressung und finanziellen Ausbeutung des deutschen Volkes durch das internationale Judentum aufgrund der ständigen Verweise auf die Geschichte protestieren. Preisfrage: Würde das in der BRD unter Kunstfreiheit fallen oder würden die Beteiligten nicht das Schicksal von Horst Mahler teilen, der wegen reiner Meinungsäußerungen von einer Gesinnungsjustiz für 12 Jahre hinter Gitter geschickt wurde? Da diese Antwort klar ist, wäre es viel interessanter, zu wissen, ob alle NachrichtensprecherInnen in der BRD ohne mit der Wimper zu zucken auch den Namen der Band – „Muschi-Unruhen“ – in jeder Ansage verwenden würden.
Bevor wir es vergessen: Eine Hauptaufgabe der politischen Polizei der BRD –euphemistisch
als Staatsschutz bezeichnet – besteht darin, Konzerte von nationalen Musikgruppen und Liedermachern zu verhindern oder zu unterbinden. Dazu wird – wie in Sachsen – auch nicht davor zurückgeschreckt, mittels eines Abrißbaggers eine Giebelwand des Veranstaltungslokals niederzureißen, um die Veranstaltung verhindern zu können.

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